Der Jahresbeitrag ist unabhängig vom Vereinseintritt immer in voller Höhe fällig. Die Aufnahmegebühr ist unabhängig vom Alter. Rücklastgebühren, die nicht der Verein verursacht hat, trägt der Kontoinhaber. Der Vereinsaustritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat (01.12....) zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich.